Geheimnis Geschäftspolitik

15.07.2014 18:24

Weil es bei der ÖBB nur den Staat als Eigentümer gibt, hat die Öffentlichkeit keine Rechte auf Information. So steht es im Geschäftsbericht. Jeder Kleinstaktionär einer Firma erfährt mehr als die Öffentlichkeit über die ÖBB.

 

Zitate aus dem Geschäftsbericht 2013:

 

Abweichungen aufgrund der Eigentümerstruktur und fehlenden Börsennotiz

 

Aufgrund der besonderen direkten bzw. indirekten Eigentümerstruktur des ÖBB-Konzerns bzw. seiner Teilkonzerne mit der Republik Österreich als Alleinaktionär und aufgrund einer fehlenden Börsennotiz sind nachstehende Regeln nicht anzuwenden bzw. werden nicht erfüllt: L- Regel 1., 3., 8., 19., 20., 29. (teilweise), 63., 65. (teilweise), 71; C-Regel 21., 28., 54., 68., 72., 73., 74.

 

Alleinaktionär und Veröffentlichungen (Aktionärsschutz)

 

Da die Republik Österreich Alleinaktionär der ÖBB-Holding AG ist, werden Einladungen zur Hauptversammlung, Ankündigungen der Tagesordnung und der Anträge so wie die Unterlagen für die Aktionäre und der Abstimmungsergebnisse der Hauptversammlung nicht auf der Website der Gesellschaft veröffentlicht. Aufgrund dieser Eigentümerstruktur besteht kein über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehendes Schutzbedürfnis der Aktionäre. Die nachstehenden Regeln werden daher nicht angewendet: L-Regel 4., 5., 6.

 

In Zeiten von Hypo-Alpe-Adria und milliardenschweren Haftungen der Republik für marode Unternehmen ist diese Vorgangsweise extrem vertrauenserweckend.