Glastür auf den Kopf: Selbst schuld
Wie ein automatischer Reflex kommt es aus den ÖBB: An jedem Unfall ist jemand anderer schuld.
Im Frühjahr 2015 krachte am Bahnhof Strasshof in Niederösterreich eine Glastür mit 120 Kg auf ein vierjähriges Mädchen. Und wieder einmal weigerte sich die ÖBB zunächst die Konsequenzen zu übernehmen. Nicht die ÖBB, sondern das montierende Unternehmen wäre zuständig.
Und wieder einmal war die Rechtslage vollkommen klar: Die ÖBB, durch den Fahrkartenverkauf Vertragspartner, sind Adressat für Schadenersatzansprüche.
Dann ermittelte die Staatsanwaltschaft und ein Anwalt erklärte sich über die Medien bereit, die Klage gegen die ÖBB zu führen. Nachdem die Staatsanwaltschaft geklärt hatte, dass ein Montagefehler die Ursache war, sah plötzlich auch die ÖBB ein, dass sie eine rechtliche Verpflichtung hätten. „Die ÖBB stehen zu ihrer Verantwortung und haben die Angelegenheit bereits einer Versicherung übergeben“, bestätigte der NÖ-Sprecher der ÖBB.
Aber erst einmal versuchen, alles abzuwimmeln und die Geschädigten um ihre Ansprüche prellen.