Verkehrssicherheit wird systematisch ignoriert
Fahrgäste und ÖBB-Bedienstete werden verletzt oder getötet. In den Archiven finden sich beispielsweise laufend Nachrichten von Streckenarbeitern, die von Zügen niedergemäht werden. Die Unfälle haben jedoch systemische Ursachen.
Personenverkehr
Die primäre Gefahrenquelle geht von technische veralteten und personell unterbesetzten Zügen aus. Es sind diese Züge, die absichtlich nicht nachgerüstet werden und damit vorsätzlich weitere Unfälle in Kauf genommen werden.
In einem Gerichtsverfahren wurde die Sachlage ausreichend ausgeleuchtet. Es gilt insbesondere bei diesen Waggons folgendes:
-
Demnach können die ÖBB getrost mit Zügen fahren, die über keine seitenselektive Sperren verfügen. Folglich trifft die ÖBB keine Schuld, wenn auf der falschen Seite die Türen entriegelt sind. Aus dem OGH-Urteil: „Auch gebe es keine eisenbahnrechtlichen Normen, die die Verwendung eines seitenselektiven Türblockiersystems vorschreiben würden, sondern diesbezüglich bloße Empfehlungen des internationalen Eisenbahnverbandes, die nach den Ausführungen des gerichtlichen Sachverständigen bei Fernzügen auch nicht dem allgemein üblichen Sicherheitsstandard entsprechen würden.“
-
Ein nicht durchgeführtes Nachrüsten der entsprechenden Türenblockiersysteme ist kein Verschulden der ÖBB.
-
Auch wenn, wie im vorliegenden Fall, nirgendwo ein Schaffner oder zu sehen ist,trifft die ÖBB im Falle eines Unfalles keine Schuld.
-
Auch wenn die Türverriegelung es zuläßt, dass die Tür noch während des Anfahrens oder Abfahrens offen ist, trifft die ÖBB keine Schuld. Aus dem Urteil: „Die Freigabe der Tür ist zudem abhängig von der Waggongeschwindigkeit während des Anhaltsvorganges, und hängt es hier von der (variablen) Einstellung des Öffnungsmechanismus ab, ob dieser erst anspricht, wenn der Zug sich in völligem Stillstand befindet oder bereits bei einer geringen Auslaufgeschwindigkeit.“
-
Die ÖBB sind nicht verpflichtet, auf die Ausstiegsseite oder auf ein tieferes Bahnsteigniveau hinzuweisen.
Frachtverkehr
Im Juni 2012 entgleiste ein Frachtzug. Der Lokführer und ein Bahnarbeiter wurden leicht verletzt. Da hatten die ÖBB allerdings das Pech, dass der Unfall nicht im Inland, sondern in Brixen in Italien passierte. Die italienischen Behörden sahen nicht die sonst von den ÖBB in solchen Fällen verbreitete Schauergeschichte vom „menschlichen Versagen“ gegeben, womit die ÖBB ansonsten sofort zum Tagesprogramm übergehen, sondern eindeutig technische Fehler aufgrund mangelhafter Wartung. Die Rail Cargo Austria AG der ÖBB hatten zur Wartung Billigaufträge erteilt, die nicht einmal plangemäß durchgeführt wurden. Folglich fuhren laut italienischen Angaben 2.000 Güterwaggons mit schadhaften Rädern herum.
Die italienischen Behörden wußten von den mangelhaft gewarteten Waggons der ÖBB und erteilten deshalb nur Einzelzulassungen für den Betrieb in Italien. Trotzdem reichte diese Maßnahme offensichtlich nicht aus. Die ÖBB fuhren in Österreich ungehindert mit schadhaften Waggons.
Bahnübergänge
Im Zuge eines Gerichtsverfahrens kam heraus, dass die ÖBB in Tirol bei einem Bahnübergang der Gemeinde die Schneeräumung untersagt hatte und selbst keinerlei Räumung vornahm. Neun Jahre lang wurde der Bahnübergang gesetzwidrig nicht geräumt, bis ein Unfall geschah.
Brücken
In einem weiteren Verfahren stand eindeutig fest, dass die ÖBB entgegen der gesetzlichen Verpflichtung durch die Bauordnung und der technischen Möglichkeiten bei Brückenpfeilern in Flüssen keinen Anfahrschutz installieren. Bei einer Kollision können daher deswegen Pfeiler schwer beschädigt werden.
Aufsicht
Eine externe Kontrolle ist de facto nicht existent. Die Schienen-Control beschäftigt sich ausschließlich damit, ob die Fahrgäste für Zugverspätungen Entschädigungen bekommen.